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Neuer Fall der Newcastle Disease im Landkreis Oder-Spree festgestellt - Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen weiterhin entscheidend

Im Landkreis Oder-Spree wurde ein weiterer Ausbruch der Newcastle Disease (ND) amtlich festgestellt. Betroffen ist ein Geflügelbetrieb mit rund 45.000 Tieren. Die Erkrankung wurde nach Untersuchung durch das Landeslabor Berlin-Brandenburg nachgewiesen und durch das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) bestätigt.
Die Newcastle Disease ist eine anzeigepflichtige Tierseuche. Entsprechend den gesetzlichen Vorgaben mussten alle Tiere des betroffenen Bestandes tierschutzgerecht getötet und unschädlich beseitigt werden.
Zur Eindämmung der Seuche hat das Veterinäramt des Landkreises Oder-Spree um zwei Standorte Schutz- und Überwachungszonen (Schutzzone mindestens 3 km, Überwachungszone mindestens 10 km) eingerichtet und diese mit den bereits bestehenden Zonen um die Seuchenobjekte in Spreenhagen verbunden.
In diesen Gebieten gelten besondere Einschränkungen und Kontrollmaßnahmen. Die konkreten Regelungen werden durch eine tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung festgelegt, die auf der Website des Landkreises Oder-Spree einsehbar ist. 


Maßnahmen im Landkreis Oder-Spree
Zur Verhinderung einer weiteren Ausbreitung werden folgende Maßnahmen umgesetzt:

  • Umfangreiche Untersuchungen von Geflügelbeständen in den Restriktionszonen

  • Strenge Biosicherheitsmaßnahmen in allen Geflügelhaltungen

  • Einschränkungen für Tierverkehr und Veranstaltungen

  • Information der betroffenen Tierhalterinnen und Tierhalter durch das Veterinäramt

Geflügelhalter werden dringend gebeten, ihre betrieblichen Abläufe zu überprüfen und insbesondere auf Hygiene, Schutzkleidung sowie die Vermeidung betriebsfremder Kontakte zu achten.


Appell an Geflügelhalter bleibt bestehen
Eine erhöhte Aufmerksamkeit bleibt weiterhin entscheidend. Auch in bereits geimpften Beständen sollten bei Auffälligkeiten wie:

  • erhöhte Tierverluste

  • Leistungseinbrüche

  • Krankheitsanzeichen

umgehend Untersuchungen veranlasst und das Veterinäramt informiert werden.
 

(C) Pressestelle Landkreis Oder-Spree