Die Gemeinde Tauche, vertreten durch den Bürgermeister Karsten Radlow, setzt sich dafür ein, die digitale Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten. Wir verbessern kontinuierlich die Benutzerfreundlichkeit für alle und wenden die entsprechenden Standards für die Zugänglichkeit an.
Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter http://www.gemeinde-tauche.de veröffentlichten Website der Gemeinde Tauche.
Die Gemeinde Tauche ergreift die folgenden Maßnahmen, um die Zugänglichkeit zu gewährleisten:
Formale Methoden zur Qualitätssicherung der Zugänglichkeit existieren innerhalb der Gemeindeverwaltung.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist teilweise mit der Europäischen Norm (EN) 301 549 vereinbar. Trotz unserer Bemühungen können bei den Benutzern einige Probleme auftreten. Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie einen nicht barrierefreien Inhalt festgestellt haben, der hier nicht aufgeführt ist:
PDF-Dokumente: Nicht alle PDF-Dokumente entsprechen den Vorgaben der Barrierefreiheit.
Leichte Sprache: Die Ergänzungen zur „Leichten Sprache“ stehen derzeit nicht zur Verfügung.
Bilder: Es fehlen teilweise aussagekräftige Alternativtexte.
Andere Probleme:
Wir sind bemüht, Unterseiten mit Tabellen an die Anforderungen der Barrierefreiheit anzupassen.
Die konforme Darstellung auf mobilen Endgeräten wird derzeit geprüft.
Kompatibilität mit Browsern und unterstützenden Technologien
Diese Website ist so konzipiert, dass sie mit allen gängigen Browsern in der aktuellen Version und mindestens deren Vorgängerversion kompatibel ist und bereits mit folgenden unterstützenden Programmen erfolgreich getestet werden konnte:
ReadSpeaker
NVDA: Vorlese-Programm
Jaws ScreenReader
Technologien
Die Barrierefreiheit dieser Webseite hängt von den folgenden Technologien ab, um zu funktionieren:
HTML
WAI_ARIA
CSS
Javascript
Bewertungsmethoden
Die Gemeinde Tauche hat die Barrierefreiheit dieser Website mit Hilfe der folgenden Methode bewertet:
Selbsteinschätzung: Die Website wurde intern in der Organisation bewertet.
Feedback und Kontaktangaben
Wir freuen uns über Ihr Feedback zur Barrierefreiheit dieser Website. Bitte kontaktieren Sie uns auf eine der folgenden Arten:
Sollten Sie innerhalb eines Zeitraums von drei Wochen eine nicht zufriedenstellende oder keine Antwort aus oben genannter Kontaktmöglichkeit erhalten, können Sie sich an die Durchsetzungsstelle für digitale Barrierefreiheit des Landes Brandenburg zur Prüfung der in der Erklärung zur Barrierefreiheit genannten Angaben und Maßnahmen wen- den. Die Durchsetzungsstelle hat nach § 4 Abs. 3 BbgBITV die Aufgabe, das Recht der Bürgerinnen und Bürger auf barrierefrei gestaltete Websites und mobile Anwendungen gegenüber öffentlichen Stellen des Landes Brandenburg durchzusetzen.
Die Durchsetzungsstelle prüft aus formaler und inhaltlicher Sicht die Anwendbarkeit eines Durchsetzungsverfahrens und ordnet im Einzelfall eine technische Überprüfung der Website oder mobilen Anwendung bei der Überwachungsstelle für Barrierefreiheit von Web- und Anwendungstechnologien im Land Brandenburg an. Das Durchsetzungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Kontakt: Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg – Landesbehindertenbeauftragte | Durchsetzungsstelle für digitale Barrierefreiheit Henning-von-Tresckow-Straße 2-13, Haus S 14467 Potsdam E-Mail: Telefon: 0331/866-5048