Kita / Hort
Fortführung der Elternbeitragsentlastung
- Einkommensnachweise 2024 erforderlich -
Liebe Eltern,
wir möchten Sie darüber informieren, dass die zunächst bis 31.12.2024 begrenzten Regelungen zur erweiterten Elternbeitragsfreiheit von Einkommen von über 20.000 € - 35.000 € und der Elternbeitragsentlastung von Einkommen von über 35.000 € - 55.000 € dauerhaft fortgesetzt werden.
Aufgrund dieser Entfristung wird das Einkommen der Eltern für alle Krippenkinder sowie Hortkinder erneut überprüft. Wir bitten Sie, uns Ihr lückenloses Einkommen aus dem Jahr 2024 bis zum 31.01.2025 nachzuweisen.
Erfolgt kein Nachweis, wird der jeweilige Höchstbeitrag festgesetzt.
Auch in diesem Jahr erfolgt der Nachweis des Elterneinkommens anhand eines Vordruckes hier, welcher in Ihrer Kindertagesstätte und der Gemeindeverwaltung Tauche, Beeskower Chaussee 70, 15848 Tauche, zur Mitnahme/ Abholung vorliegt. Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie die gemachten Angaben.
Die Einkommensnachweise können auch per Mail an gesendet werden.
Bei Fragen, auch zum Vordruck, stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
Im Auftrag
A. Müller (033675/ 609-25)
F. Scholtke (033675/ 609-31)
Sachbereich Kita/ Schulen