Ordnungsbehördliche Anzeige der Hundehaltung
Ansprechpartner
Sachgebiet Innere Verwaltung & Bildung
Kirsten Engler
Zimmer 10
Beeskower Chaussee 70
(033675) 609 27
(033675) 609 39
André Lehmann
Zimmer 14
Beeskower Chaussee 70
(033675) 609 14
(033675) 609 39
Sebastian Nagel
Zimmer 16
Beeskower Chaussee 70
(033675) 609 26
(033675) 609 39
Kurzinformationen
Wo kann ich in der Kommune Hunde anmelden?
Beschreibung
Wenn Sie einen Hund halten, sind Sie verpflichtet, ihn anzumelden.
Die ordnungsrechtliche Erfassung von Hunden soll ausschließlich der Gefahrenabwehr dienen, da die Verletzungen von Mensch oder Tier z. B. durch den Biss eines größeren Hundes (ab einem Gewicht von 20 kg oder ab einer Widerristhöhe von 40 cm) erheblich sein können.
Weiterführendes
Dieses Formular ist ebenfalls für die steuerliche Anmeldung von Hunden zu nutzen.
Formulare
iAnmerkung: Je nach Software auf Ihrem Computer kann es zu Problemen bei der Anzeige, beim Ausfüllen bzw. beim Ausdrucken von PDF-Dokumenten kommen. In diesem Fall speichern Sie bitte die Datei direkt auf Ihrem Computer ab (z.B. auf dem Desktop) und öffnen diese anschließend mit der aktuellen Version von Adobe Acrobat Reader (kostenfreie Software zur Anzeige von PDF-Dokumenten) oder eines der hier gelisteten Programme (Liste unvollständig).
Anmerkung: Je nach Software auf Ihrem Computer kann es zu Problemen bei der Anzeige, beim Ausfüllen bzw. beim Ausdrucken von PDF-Dokumenten kommen. In diesem Fall speichern Sie bitte die Datei direkt auf Ihrem Computer ab (z.B. auf dem Desktop) und öffnen diese anschließend mit der aktuellen Version von Adobe Acrobat Reader (kostenfreie Software zur Anzeige von PDF-Dokumenten) oder eines der hier gelisteten Programme (Liste unvollständig).
Formular zur Anmeldung eines Hundes (11_2025)