Ordnungsbehördliche Anzeige der Hundehaltung

Ansprechpartner


Sachgebiet Innere Verwaltung & Bildung

Kirsten Engler
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Sebastian Nagel
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Kurzinformationen

Wo kann ich in der Kommune Hunde anmelden?

 

Beschreibung

Wenn Sie einen Hund halten, sind Sie verpflichtet, ihn anzumelden.

Die ordnungsrechtliche Erfassung von Hunden soll ausschließlich der Gefahrenabwehr dienen, da die Verletzungen von Mensch oder Tier z. B. durch den Biss eines größeren Hundes (ab einem Gewicht von 20 kg oder ab einer Widerristhöhe von 40 cm) erheblich sein können.

Weiterführendes

Dieses Formular ist ebenfalls für die steuerliche Anmeldung von Hunden zu nutzen.

Formulare

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