Kita / Hort
Einkommensnachweise 2021
zur Ermittlung der Kita-Elternbeiträge
Sehr geehrte Eltern,
gemäß § 4 Abs. 5 und § 6 der Elternbeitragssatzung der Gemeinde Tauche erfolgt die Beitragserhebung für den kommenden Zeitraum 01.08.2022 bis 31.07.2023 auf der Grundlage des Elterneinkommens aus dem Jahr 2021.
Ich möchte Sie daran erinnern, dass der Einkommensnachweis aus dem Jahr 2021 bis spätestens 31. Mai 2022 zu erfolgen hat.
Das Jahreseinkommen aus nichtselbstständiger Tätigkeit ist anhand von Lohn- und Gehaltsbescheinigungen (Lohnsteuerbescheinigung) oder anderer geeigneter Nachweise glaubhaft zu machen.
Bei Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit ist dieses anhand des Einkommensteuerbescheides nachzueisen.
Bei Erhalt von Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII genügt eine entsprechende Kopie des Bescheides.
Erhöhte Werbungskosten (über den Pauschalbetrag von 1.000 € pro Elternteil) sind durch den Einkommensteuerbescheid nachzuweisen.
Erfolgt kein Nachweis, wird der jeweilige Höchstbeitrag festgesetzt.
Auch in diesem Jahr erfolgt der Nachweis des Elterneinkommens anhand eines Vordruckes:
Ebenfalls liegen Vordrucke in Ihrer Kindertagesstätte und der Gemeindeverwaltung Tauche, Beeskower Chaussee 70, 15848 Tauche, zur Mitnahme/ Abholung vor. Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie die gemachten Angaben.
Weitere Unterlagen finden Sie unter dem Menüpunkt "Verwaltung", Unterpunkt "Formulare".
Bei Fragen, auch zum Vordruck, stehe ich Ihnen gern unter
033675/ 609-31 zur Verfügung.
Im Auftrag
F. Scholtke
Sachbearbeiterin Kita/ Schulen