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Gemeinde Tauche

Naturnah | Erholung | Kultur

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Gartenabfälle gehören nicht in den Wald!

Die Entsorgung von Gartenabfällen im Wald ist illegal. Sie ist kein »Kavaliersdelikt« und kann Sie teuer zu stehen kommen!
Grünschnitt in der freien Natur ist rechtlich Abfall. Jeder, der seine Gartenabfälle im Wald oder in der
freien Landschaft entsorgt, verstößt gleich gegen mehrere Gesetze (Abfallrecht, Forstrecht). Er begeht
eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Das Waldgesetz des Landes
Brandenburg sieht für diese Ordnungswidrigkeit oder deren Versuch eine Geldbuße bis 20.000 Euro vor.
Das Verbrennen von Gartenabfällen ist keine Alternative. Es ist grundsätzlich verboten!
Schützen wir also unseren Wald – für Gartenabfälle gibt es ausreichend alternative, umweltfreundliche Entsorgungsmöglichkeiten!

 

(C) Landesbetrieb Forst Brandenburg

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Beeskower Chaussee 70
15848 Tauche

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Mittwoch:

Termine nach Vereinbarung

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Tel.: 033675  609 0

Fax: 033675  609 39

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