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Zinsfreie Darlehen und Zuschüsse für Ihr Wohneigentum

Das Land Brandenburg hat die Förderung selbst genutzten Wohneigentums für zwei weitere Jahre bis zum 31. Dezember 2023 verlängert. Mit folgenden Verbesserungen entspricht das Land vielfältigen zeitgemäßen Anforderungen:

  • Die Grundförderung für Neubau, Erwerb und nachhaltige Modernisierung wurde erhöht, das zinsfreie Darlehen beträgt nunmehr 60.000 €
  • Die Zusatzförderung für besondere energetische Standards kann künftig bis zu 30.000 € betragen.

 

Die weiteren Zuschüsse und zinsfreie Darlehen, z.B. für Kinder oder Geringverdiener, auch schwerbehinderte Haushaltsmitglieder, bleiben in dem bisherigen Umfang bestehen.

 

Die Förderung der nachhaltigen Modernisierung von selbst genutztem Wohneigentum ist jetzt für Wohnraum möglich, der vor dem 1. Oktober 2009 neu gebaut wurde. Diese Maßnahmen sollen der energetischen Ertüchtigung sowie zur altersgerechten Anpassung in einem erweiterten Gebäudebestand dienen.

 

Die innerstädtische Gebietskulisse erstreckt sich künftig auch auf den Geltungsbereich von Bebauungsplänen, die nach §13a oder §13b BauGB aufgestellt wird. Die Bauämter wurden hierüber durch das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung in Kenntnis gesetzt. Darüber hinaus ist die innerstädtische Gebietskulisse nur noch für neu errichtete Gebäude zwingend anzuwenden. Damit verleiht das Land der Umsetzung von klimapolitischen Zielen in bestehendem Wohnraum einen zusätzlichen Impuls.

 

Die behindertengerechte Anpassung von vorhandenem Wohnraum wird weiterhin mit Zuschüssen für bauliche Maßnahmen und für Höhen überwindende Hilfsmittel gefördert. Insgesamt können die Zuschüsse nun bis zu 26.000 € betragen.

 

Alle Förderdarlehen sind zwanzig Jahre zinsfrei, Zuschüsse müssen nicht zurückgezahlt werden.

 

Weitere Informationen sowie die Kontaktdaten zur den Kundenberatern erhalten Sie auf der Homepage der ILB und im untenstehenden Flyer.

 

(Hinweis: Autor des Textes ist ILB - Investitionsbank des Landes Brandenburg / Barbara Müller)

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