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Aktuelle Informationen zur Geflügelpest / "Vogelgrippe" im Landkreis Oder Spree (Stand: 28.10.2025)

 

Veterinäramt erlässt Allgemeinverfügung für zunächst 30 Tage

Im Landkreis Oder-Spree wurden in den vergangenen Tagen vereinzelt tote Wildvögel gefunden. Ein bestätigter Fall von Geflügelpest (Vogelgrippe) liegt derzeit nicht vor. Die Funde werden aktuell durch das Landeslabor Berlin-Brandenburg und Referenzlabore untersucht. 

Allgemeinverfügung zur Aufstallungspflicht

Aufgrund des aktuellen Geflügelpestgeschehens in Brandenburg hat der Landkreis Oder-Spree eine Allgemeinverfügung zur Aufstallung von Geflügel erlassen. Diese gilt ab sofort im gesamten Landkreis. Alle Geflügelhalter – unabhängig von der Größe oder Art der Haltung – sind verpflichtet, ihre Tiere so unterzubringen, dass kein Kontakt zu Wildvögeln möglich ist.

 

Umsetzung der Aufstallungspflicht:

1. Einstallen in einem geschlossenen Stall

  • Tiere bleiben in einem geschlossenen Gebäude.

  • Futter und Wasser werden ausschließlich im Stall angeboten.

  • Öffnungen müssen so gesichert sein, dass keine Wildvögel eindringen können.

2. Auslauf unter Schutzvorrichtungen 

  • Möglich, wenn die Behörde dies ausdrücklich zulässt.

  • Erforderlich sind feste Überdachungen (z. B. Plane, Dach, Gitter) und seitliche Netze.

  • Der Auslauf muss so gestaltet sein, dass kein Wildvogelkot eindringen kann.

Warum ist das wichtig?

Wildvögel – insbesondere Enten und Gänse – können das Virus über Kot oder Federstaub verbreiten, ohne selbst zu erkranken. Die Stallpflicht schützt Ihr Geflügel und hilft, eine Einschleppung in Bestände zu verhindern.

 

Hygieneregeln für Geflügelhalter

Zur Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen sind alle Geflügelhalter gesetzlich verpflichtet. Bitte beachten Sie insbesondere: 

  • Trennen Sie Stall- und Straßenkleidung strikt. Betreten Sie Stall oder Auslauf nur mit betriebsinterner Schutzkleidung und separatem Schuhwerk.

  • Desinfizieren Sie Schuhe und Hände beim Betreten und Verlassen des Stalls.

  • Lagern Sie Futter, Einstreu und Gerätschaften so, dass Wildvögel keinen Zugang haben.

  • Füttern und tränken Sie Ihr Geflügel nur im Stall und verwenden Sie Leitungswasser (kein Regen- oder Oberflächenwasser).

  • Halten Sie Haustiere, Kinder und Besucher vom Geflügel fern.

  • Reinigen und desinfizieren Sie Fahrzeuge und Geräte nach jeder Nutzung.

  • Führen Sie regelmäßig eine Schadnagerbekämpfung durch.

Um eine mögliche Ausbreitung der Krankheit zu verhindern, bittet der Landkreis alle Bürgerinnen und Bürger, die folgenden Hinweise und Vorsichtsmaßnahmen zu beachten.

 

Wenn Sie kein Geflügel halten -  für Sie persönlich besteht keine direkte Gefahr

  • Sie können weiterhin Geflügelprodukte (Eier, Fleisch) verzehren – achten Sie lediglich darauf, sie gründlich zu erhitzen.

  • Tote oder kranke Wildvögel dürfen nicht mit bloßen Händen berührt oder eingesammelt werden. Bitte melden Sie entsprechende Funde dem Amt für Landwirtschaft, Veterinär- und Lebensmittelüberwachung des Landkreises.

  • Bitte geben Sie eine Standortmitteilung via Google-Maps Screenshot oder Koordinaten & Foto des Tiers an:

    •  E-Mail:

    •  Telefon: 03366 35 - 1901 (Montag - Freitag von 08:00 – 16:00 Uhr)

Wichtige Hinweise und Ansprechpartner

Meldepflicht:
Wer Hühner, Enten, Gänse, Fasane, Wachteln oder anderes Geflügel hält, muss dies beim zuständigen Veterinäramt anzeigen.

 

Tiergesundheit:
Informieren Sie das Veterinäramt oder Ihren Tierarzt, wenn innerhalb von 24 Stunden mehr als drei Tiere (bei Beständen bis 100 Tiere) verenden oder Sie neurologische Symptome, Apathie oder einen deutlichen Rückgang der Legeleistung feststellen.

 

Kontakt:
Veterinäramt des Landkreises Oder-Spree

  • E-Mail:

  • Telefon: 03366 35 - 1901 (Montag-Freitag von 08:00 – 16:00 Uhr)

© Landkreis Oder-Spree