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Gemeinde Tauche

Naturnah | Erholung | Kultur

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Haltung eines Hundes nach § 6 der HundehV, anzeigen

Kurzinformationen

Wo kann ich in der Kommune Hunde anmelden?

 

Beschreibung

Wenn Sie einen Hund halten, sind Sie verpflichtet, ihn anzumelden.

Die ordnungsrechtliche Erfassung von Hunden soll ausschließlich der Gefahrenabwehr dienen, da die Verletzungen von Mensch oder Tier z. B. durch den Biss eines größeren Hundes (ab einem Gewicht von 20 kg oder ab einer Widerristhöhe von 40 cm) erheblich sein können.

Weiterführendes

Dieses Formular ist ebenfalls für die steuerliche Anmeldung von Hunden zu nutzen.

Ansprechpartner


Sachgebiet Innere Verwaltung & Bildung

Karsten Radlow
Zimmer 14
Beeskower Chaussee 70
Telefon (033675) 609 13
Telefax (033675) 609 39
E-Mail

Formulare

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Amtsgebäude

Kontaktdaten

Gemeinde Tauche
Beeskower Chaussee 70
15848 Tauche

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Tel.: 033675  609 0

Fax: 033675  609 39

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