Haltung eines Hundes nach § 6 der HundehV, anzeigen
Kurzinformationen
Wo kann ich in der Kommune Hunde anmelden?
Beschreibung
Wenn Sie einen Hund halten, sind Sie verpflichtet, ihn anzumelden.
Die ordnungsrechtliche Erfassung von Hunden soll ausschließlich der Gefahrenabwehr dienen, da die Verletzungen von Mensch oder Tier z. B. durch den Biss eines größeren Hundes (ab einem Gewicht von 20 kg oder ab einer Widerristhöhe von 40 cm) erheblich sein können.
Weiterführendes
Dieses Formular ist ebenfalls für die steuerliche Anmeldung von Hunden zu nutzen.
Ansprechpartner
Sachgebiet Innere Verwaltung & Bildung
Karsten Radlow
Zimmer 14
Beeskower Chaussee 70 (033675) 609 13
(033675) 609 39